Allgemeine Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele und Wettbewerbe auf allen Social Media-Kanälen der Johann Oberauer GmbH, und regeln deren Durchführung, insofern nicht ausdrücklich angeführte, gesonderte Teilnahmebedingungen gelten.

Veranstalter der Gewinnspiele ist die Johann Oberauer GmbH, Fliederweg 4, 5301 Eugendorf. Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Instagram/Facebook und wird in keiner Weise von Instagram/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

  1. Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmende mit den folgenden
Bestimmungen und Teilnahmebedingungen einverstanden:

Insofern es nicht im jeweiligen Gewinnspiel anders angegeben wird, dürfen an dem Gewinnspiel ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, Deutschland und der Schweiz teilnehmen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Mitarbeiter der Johann Oberauer GmbH, mit der Johann Oberauer GmbH verbundene Unternehmen und Mitarbeiter von Kooperationspartnern der Johann Oberauer GmbH, die an der Veranstaltung des Gewinnspiels beteiligt sind/waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Soweit nicht anders angegeben, kann jeder Teilnehmer nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Automatisierte Massenverfahren sowie Gewinnspielvereinigungen sind nicht zulässig.

  1. Gewinnspieldetails

Gewinnspieldetails wie Teilnahmezeitraum, Teilnahmevoraussetzungen, die Art der Teilnahme, die Art und gegebenenfalls die Details des Gewinns werden von der Johann Oberauer GmbH auf der jeweiligen Gewinnspielseite/Social Media Seite genannt.

  1. Gewinnabwicklung

Der Gewinn wird entweder an die Postadresse versendet, die vom Teilnehmer angegeben wurde, oder der oder die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspielende über die bei der Teilnahme angegebene E-Mailadresse kontaktiert und über ihren Gewinn, die Gewinnabwicklung sowie ggf. nötige nächste Schritte in Kenntnis gesetzt (wie beispielsweise das Übersenden der Postadresse oder das Rücksenden benötigter Unterlagen). Bei Gewinnspielen über Zweitseiten wie Instagram, Facebook oder Twitter werden die Teilnehmer über Direktnachricht informiert.

Kann der Gewinner nicht erreicht werden oder werden die nächsten Schritte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums befolgt (innerhalb von 30 Tagen, falls nicht anders angegeben), kann die Johann Oberauer GmbH einen neuen Gewinner ermitteln. Der ursprüngliche Gewinner hat dann keinen Anspruch mehr auf den Gewinn.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Gewinn

Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden und ist nicht übertragbar.

Der im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel dargebotene Gewinngegenstand und der tatsächliche Gewinngegenstand sind nicht zwingend identisch. Abweichungen (z.B. in Hinsicht auf Farbe, Modell, etc.) können ggf. vorhanden sein. Zudem behält sich die Johann Oberauer GmbH das Recht vor, ggf. einen dem präsentierten Gewinngegenstand gleichwertigen anderen Gewinngegenstand als Gewinn auswählen. Gewinne werden ausschließlich an die im Gewinnspiel zugelassenen Wohnsitzländer geliefert. Eine Lieferung an Packstationen ist nicht möglich.

Bei Gewinnen wie Veranstaltungstickets sind An- und Abreise sowie private Kosten, die während des Veranstaltungsbesuchs entstehen können, nicht inbegriffen.

Der Anspruch auf den Gewinn entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Gewinnbenachrichtigung nicht möglich ist.

  1. Freistellung, Nutzungsrechte und Verantwortlichkeit

Wenn bei einem Gewinnspiel oder Wettbewerb Beiträge kreativer Art wie z.B. Bilder, Fotos, Videos oder Texte eingereicht werden, gelten folgende Teilnahmebedingungen:

(1) Die Johann Oberauer GmbH ist nicht dazu verpflichtet, von den Teilnehmern bereitgestellte Inhalte auf die mögliche Verletzung der Rechte Dritter zu kontrollieren; jedoch durchaus berechtigt, bestimmte Inhalte abzulehnen, sollten diese ihrer sachgerechten Einschätzung nach rechtswidrig oder sittenwidrig sein oder das Risiko bestehen, dass entgegen der nachstehenden Erklärung Rechte Dritter verletzt werden.

Mit dem Upload von Inhalten wie Bildern und Texten erklären die Gewinnspielteilnehmer, dass diese Inhalte frei von den Rechten Dritter sind und die Inhalte von Ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie die Einwilligungen von den – wenn es sich um Bilder handelt – abgebildeten Personen eingeholt haben. Außerdem erklären sie damit, dass die abgebildeten Personen mindestens 16 Jahre alt sind.

So stellen die Gewinnspielteilnehmer Johann Oberauer GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund der Inhalte, die bereitgestellt werden/wurden, entstanden sind – und erklären sich dazu bereit, die Johann Oberauer GmbH auf jedwede zumutbare Weise bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.

(2) Die Gewinnspielteilnehmer erklären hiermit, dass die Einsendungen von der Johann Oberauer GmbH im Rahmen des Gewinnspiels, seiner Abwicklung und der diesbezüglichen entsprechenden Promotion, z.B. bei der Auslosung, der Gewinnabwicklung und bei der Präsentation der Teilnehmereinsendungen in Onlinemedien (z.B. auf der Website oder auf Facebook, Instagram) und Offlinemedien (z.B. im Printbereich) und durch sämtliche bekannte Nutzungsarten verbreitet, genutzt und auf alle anderen Weisen öffentlich und Dritten zugänglich gemacht werden dürfen. In diesem Zusammenhang ist es Johann Oberauer GmbH erlaubt, die eingesendeten Inhalte zu bearbeiten und falls nötig Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen. Diese Einräumung der Nutzungsrechte umfasst auch die Möglichkeit, dass Bildmaterial zum Abruf durch Dritte online zur Verfügung gestellt und dass es archiviert werden kann. Diese Einräumung der Rechte erfolgt unentgeltlich und frei von räumlichen, zeitlichen oder sonstigen weitergehenden inhaltlichen Beschränkungen.

(3) Der Gewinnspielteilnehmer ist mit der üblichen Namensnennung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, einverstanden, zum Beispiel in regelmäßig in abgekürzter Form in einer Gewinnerliste und bei Verwendung von Plattformen Dritter zur Durchführung, entsprechend z.B. der dortigen Nutzereinstellungen des Gewinnspielteilnehmers. Der Gewinnspielteilnehmer verzichtet auf einen etwaigen Anspruch auf die vollständige Nennung seines Namens und die Urhebernennung aus § 13 UrhG im Zusammenhang mit seinen Gewinnspieleinsendungen.

  1. Funktion und Verfügbarkeit des Gewinnspieles

Weder die Funktion noch die Verfügbarkeit des Gewinnspiels können gewährleistet werden. Die Johann Oberauer GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt, auch ohne Vorankündigung, unter Berücksichtigung der jeweiligen berechtigten Interessen von Teilnehmer und Veranstalter auszusetzen, zu modifizieren oder aus wichtigem Grund abzubrechen. Über entsprechende Maßnahmen wird die Johann Oberauer GmbH die Teilnehmer unverzüglich informieren. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Gleiches gilt bei Umständen außerhalb der Kontrolle der Johann Oberauer GmbH, etwa Regeländerungen durch genutzte dritte Plattformen, wie z.B. Facebook, Instagram. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gewinnspielteilnehmer.

  1. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

  1. Datenschutzhinweise

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung sowie die Informationen zum Datenschutz der Johann Oberauer GmbH erhebt und gebraucht personenbezogene Daten der Gewinnspielteilnehmer ausschließlich, soweit diese es eingewilligt haben oder es anderweitig laut Gesetz erlaubt ist. Weiteres dazu ist in den speziellen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels sowie unter Ziff. 5 Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen erläutert.

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die personenbezogenen Daten beinhalten im Falle des Gewinns die E-Mail-Adresse, den Namen und die Wohnadresse. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des

Gewinnspiels und der Preisauslieferung genutzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.oberauer.com/datenschutz/. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden solange gespeichert, wie es zur Ausschüttung der Gewinne erforderlich ist. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter den Gewinner über seine Mail-Adresse kontaktieren darf.

  1. Bedingungen und Hinweise von dritten Plattformen

Insofern das Gewinnspiel oder der Wettbewerb über eine dritte Plattform wie z.B. Facebook, Instagram, Google Plus oder Twitter angeboten wird, gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Das Verhältnis zwischen der Johann Oberauer GmbH, den Gewinnspielteilnehmern und der dritten Plattform wird durch die Datenschutzregeln und die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers bestimmt (z.B. https://de-de.facebook.com/privacy/explanation und http://www.facebook.com/terms.php).

Die Teilnehmer des Gewinnspiels oder des Wettbewerbs können keine Ansprüche geltend machen gegenüber der dritten Plattform, welche im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel oder dem Gebrauch der Gewinnspielapplikation entstehen.

Die Gewinnspielteilnehmer erkennen an, dass weder das Gewinnspiel, noch die Gewinnspielapplikation von der dritten Plattform unterstützt, gesponsert oder organisiert wird oder in Verbindung zu der dritten Plattform steht.

Daten und Informationen, welche durch die Teilnahme am Gewinnspiel oder den Gebrauch der Gewinnspielapplikation durch die Teilnehmer erhoben oder mitgeteilt werden, werden der Johann Oberauer GmbH und nicht der dritten Plattform zur Verfügung gestellt.

Alle Hinweise und Anfragen in Bezug auf das Gewinnspiel sind an die Johann Oberauer GmbH zu richten – und nicht an die dritte Plattform.

  1. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Johann Oberauer GmbH behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen oder sich nicht erlaubter Hilfe bedienen. Die Johann Oberauer GmbH kann Personen in solchen Fällen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen oder zurückfordern.

Sollten vereinzelte Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, dann berührt diese Unwirksamkeit die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.